Kurzvorstellung
Das betreute Einzelwohnen zählt zu den stationären Angeboten der Jugendhilfe gem. §§ 19, 34 und 41 SGB VIII. Es dient in erster Linie der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Vorbereitung auf ein gelingendes Leben im eigenen Wohnraum.
Zielgruppe
Es können Jugendliche (ab 16 Jahre), junge Volljährige, werdende Mütter sowie Mütter/Väter und ihr Kind (bis 6 Jahre) aufgenommen werden. Dazu zählen vor allem junge Menschen, die im Verlauf ihrer Biographie mit negativen Erfahrungen konfrontiert waren. Bei diesen handelt es sich insbesondere um Erlebnisse bezüglich Vernachlässigung und eines Mangels an Bezugspersonen, aber auch um Gewalterfahrungen.
Unsere Zielgruppe besteht vorrangig aus jungen Menschen, denen ein Übergang von der stationären Hilfe in Wohngruppen zum eigenständigen Wohnen und einer damit einhergehenden selbstständigen Lebensführung ermöglicht werden soll. Weiterhin begleiten wir junge Menschen mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Intelligenz und Sozial-, Arbeits- und Lernverhalten sowie Jugendliche mit psychiatrischen Krankheitsbildern.
Leistungen
Die Leistungen beziehen sich auf eine ambulante Betreuung des Jugendlichen. Um den individuellen Hilfe- und Erziehungsbedarf des Jugendlichen zu erörtern, bedarf es einer Aufnahmeanamnese und Ressourcenklärung. Grundvoraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit ist die Kooperationsbereitschaft des Jugendlichen.
Folgende Leistungsangebote können sich daraus für die Jugendlichen ergeben:
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags
- Unterstützung und Begleitung bei der schulischen oder beruflichen Ausbildung
- Gesprächsangebote und Unterstützung zur Bewältigung emotionaler Krisen
- Unterstützung bei der Freisetzung persönlicher Ressourcen
- Unterstützung bei der Bearbeitung der Beziehungsproblematik mit der Herkunftsfamilie
- Unterstützung zur Neudefinition des bisherigen Umfeldes sowie der eigenen Rolle
- Unterstützung bei der Überwindung und Vermeidung von Misserfolgserlebnissen
- Begleitung und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Institutionen und Behörden
- Beratung bei der Freizeitgestaltung
Räumlichkeiten
Im betreuten Wohnen des SIN e.V. stehen den jungen Menschen zwei liebevoll eingerichtete Einraumwohnungen zur Verfügung. Jeder Wohnung ist ein separates Bad zugeordnet. Eine große Gemeinschaftsküche lädt zum gemeinsamen Kochen und geselligen Beisammensein ein.