Skip to main content

Familienrecht – Vormundschaftsverein SIN e.V.

Kurzvorstellung

Der SIN e.V. bietet als einziger freier Träger der Jugendhilfe im Cottbuser Raum die Möglichkeit der beruflich-professionellen Übernahme von Vormundschaften. In diesem Rahmen können Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, anstelle ihrer Erziehungsberechtigten durch die Mitarbeiter des Vormundschaftsvereins gesetzlich vertreten werden.
Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen die jungen Menschen in ihrem sozialen Umfeld unter Einbezug wichtiger Bezugspersonen, um ein ganzheitliches Verständnis für die individuellen Bedürfnisse der Mündel zu entwickeln und das kindliche Wohl zu sichern. Eine aktive Beteiligung der jungen Menschen sowie der Netzwerkpartner ist Grundlage für die gemeinsame Arbeit.
Wir legen großen Wert auf intensive Kooperationen sowie die Kommunikation mit sämtlichen Netzwerkpartnern der jungen Menschen. Dazu zählen unter anderem die leiblichen Eltern, zuständige Gerichtsbarkeiten, Jugendämter, Wohngruppen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärzte, Psychologen sowie weitere Behörden und Institutionen.

Zielgruppe

Diese Hilfeform dient jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Erziehungsberechtigte aufgrund unterschiedlicher vorangegangener Ereignisse ihr Sorgerecht bzw. Teilbereiche der Personen- sowie Vermögenssorge nicht ausüben können. Es sind Kinder und Jugendliche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im elterlichen Haushalt, in stationären Jugendhilfeeinrichtungen oder in Pflegefamilien haben.

Leistungen

Personensorge

  • Bestimmung des Aufenthaltsortes (bspw. Unterbringung bei Verwandten oder in einer Jugendhilfeeinrichtung)
  • Regelung des Umgangs mit wichtigen Bezugspersonen (bspw. den leiblichen Eltern)
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Versicherungsschutzes (Beantragung von Sozialleistungen)
  • Sicherstellung von Pflege und Erziehung (Beaufsichtigung der Erziehung durch Mündelbesuch gem. 1793 Abs. 1a BGB, Teilnahme am Hilfeplangespräch gem. § 36 SGB VIII)
  • Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge (bspw. regelmäßige Gesundheitsvorsorge, Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen)
  • Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung (bspw. Auswahl von Kindergarten und Schule)

Vermögenssorge

  • Prüfung und Regelung von Erbansprüchen
  • Anlage von Mündelvermögen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

 

  • weitere Informationen zum Thema Vormundschaft auf: anwalt.org
Vormundschaft Cottbus SIN e.V